Interessenverband Tic & Tourette
InteressenVerband Tic & Tourette Syndrom e.V.
 
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Recht aktuell zu Tics & Tourette

Hier erfahren Sie alles über aktuelle Verordnungen und Gesetze

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Tourette und Schwerbehinderung  

Die einzelnen Versorgungsämter im Bundesgebiet müssen bei der Bewertung der Ticstörung bzw. des Tourette Syndroms den Grad der Behinderung in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen beurteilen (AHP 2008, Ziffer 26.1. Abs. 2), da alle Ticstörungen nach dem ICD 95.0 – 95.2 in den AHP (Anhaltspunkten bzw. nunmehr Versorgungsmedizinischen Grundsätzen) nicht aufgeführt sind.
Derartige Feststellungen müssen die mit den AHP/VG besonders erfahrenen Versorgungsärzte treffen.

Beim Tourette Syndrom kommen je nach Ausprägung, Verlaufsform und therapeutischer Beeinflussbarkeit GdB-Werte bis 100 in Frage. Im Kindesalter sind die Voraussetzungen für das Ausgleichsmerkmal „H“ in der Regel bis zum 16. Lebensjahr gegeben.
Quellenangaben für die Bewertung von Tic-Erkrankungen senden wir unseren Mitgliedern auf Anfrage gerne zu.

Kinder profitieren in der Regel von einem Schwerbehindertenausweis (SBA) durch die Gewährung verschiedener Nachteilsausgleiche, u. a. durch die Integrations- bzw. Jugendämter.

Detaillierte Informationen und viele hilfreiche Tipps stehen unseren Mitgliedern im Mitgliederbereich zur Verfügung.
Vorabinformationen finden Sie auf diesem Link:

Die Broschüre des IVTS informiert allgemein zu den Rechtsnormen und Rehabilitationsträgern, zum Schwerbehindertenrecht und zur seelichen Behinderung im Kindes- und Jugendalter - bestellen:

 

   

Gemeinsame Servicestellen

Diese Website enthält in Verzeichnis der bisher im gesamten Bundesgebiet eröffneten gemeinsamen Reha-Servicestellen.
Die Servicestellen beraten Betroffene kostenlos umfassend, qualifiziert und zeitnah über die Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussicht möglicher Leistungen. Dabei wird der individuelle Bedarf ermittelt und geklärt, welche Träger für die Leistungen zuständig ist. Die Mitarbeiter der Servicestellen helfen u. a, auch Betroffenen mit dem Tourette Syndrom/Ticstörungen bei der Antragstellung und der Weiterleitung an die zuständigen Träger. Das Team des IVTS kann aus eigener Erfahrung dieses Angebot nur wärmstens empfehlen.

 

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