Tourette und Schwerbehinderung
Die einzelnen Versorgungsämter im Bundesgebiet
müssen bei der Bewertung der Ticstörung bzw. des
Tourette Syndroms den Grad der Behinderung in Analogie zu
vergleichbaren Gesundheitsstörungen beurteilen (AHP 2008,
Ziffer 26.1. Abs. 2), da alle Ticstörungen nach dem ICD
95.0 – 95.2 in den AHP (Anhaltspunkten bzw. nunmehr
Versorgungsmedizinischen Grundsätzen) nicht aufgeführt
sind.
Derartige Feststellungen müssen die mit den AHP/VG besonders
erfahrenen Versorgungsärzte treffen.
Beim Tourette Syndrom
kommen je nach Ausprägung, Verlaufsform und therapeutischer
Beeinflussbarkeit GdB-Werte bis 100
in Frage. Im Kindesalter sind die
Voraussetzungen für das Ausgleichsmerkmal
„H“ in der Regel bis zum 16. Lebensjahr
gegeben.
Quellenangaben für die Bewertung von Tic-Erkrankungen
senden wir unseren Mitgliedern auf Anfrage gerne zu.
Kinder profitieren in der Regel von einem
Schwerbehindertenausweis (SBA) durch die Gewährung verschiedener
Nachteilsausgleiche, u. a. durch die Integrations- bzw. Jugendämter.
Detaillierte Informationen und viele hilfreiche Tipps
stehen unseren Mitgliedern im Mitgliederbereich zur Verfügung.
Vorabinformationen finden Sie auf diesem Link:
Die Broschüre des IVTS informiert allgemein
zu den Rechtsnormen und Rehabilitationsträgern, zum Schwerbehindertenrecht
und zur seelichen Behinderung im Kindes- und Jugendalter - bestellen:

|