Interessenverband Tic & Tourette
InteressenVerband Tic & Tourette Syndrom e.V.
 
Home
Impressum

 

# # #

 

Recht aktuell zu Tics & Tourette

Hier erfahren Sie alles über aktuelle Verordnungen und Gesetze

#

 

Tourette & Erwerbsminderung

Die Rentenversicherung orientiert sich bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit immer am Grad der verbleibenden Erwerbsfähigkeit, kurz GdE, völlig unabhängig von der Art der Erkrankung und vom erlernten Beruf. Als teilweise erwerbsgemindert gilt, wer nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann oder wer zwar teilweise erwerbsgemindert ist, dem aber der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt verschlossen ist.

Folgende Sonderregelungen können relevant sein:

Die Regel der "3/5- Belegung" besagt, dass die Wartezeit auch dann erfüllt ist, wenn im Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren Pflichtbeiträgen geleistet worden sind. Der Fünf-Jahreszeitraum kann sich unter bestimmten Voraussetzungen verlängern.
Die allgemeine Wartezeit ist auch dann vorzeitig erfüllt, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung einer Berufsausbildung eine volle Erwerbsminderung eingetreten ist und in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens 12 Pflichtbeiträge gezahlt worden sind.


Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit den Neuregelungen vom 01.01.2001 nur noch für die Gruppe derer, die vor dem 02.01.1961 geboren worden sind. Bei diesen greift noch der Berufsschutz, d.h. sie können nur unter Berücksichtigung ihres bisherigen beruflichen Werdegangs auf zumutbare Berufe verwiesen werden.

Wichtig für alle Betroffenen ist u. a. ein lückenloser Versicherungsverlauf hinsichtlich der Beitragszahlungen in die Rentenversicherung. Herr Fried wies im Besonderen darauf hin, dass arbeitssuchende Betroffene, die keine Ansprüche auf Leistungen der ARGE haben, sich oftmals beim Arbeitsamt abmelden, obwohl sie weiterhin arbeitsuchend sind. Das hat zur Folge, dass der Versicherungsverlauf unterbrochen wird und der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente gefährdet sein kann. Für Auskünfte über ganz persönliche Anspruchsgrundlagen empfiehlt er dringend die regelmäßigen Beratungstermine bei Vertretern der Gesetzlichen Rentenversicherung vor Ort.

 

   

Gemeinsame Servicestellen

Diese Website enthält in Verzeichnis der bisher im gesamten Bundesgebiet eröffneten gemeinsamen Reha-Servicestellen.
Die Servicestellen beraten Betroffene kostenlos umfassend, qualifiziert und zeitnah über die Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussicht möglicher Leistungen. Dabei wird der individuelle Bedarf ermittelt und geklärt, welche Träger für die Leistungen zuständig ist. Die Mitarbeiter der Servicestellen helfen u. a, auch Betroffenen mit dem Tourette Syndrom/Ticstörungen bei der Antragstellung und der Weiterleitung an die zuständigen Träger. Das Team des IVTS kann aus eigener Erfahrung dieses Angebot nur wärmstens empfehlen.

 

zurück

 

.

 

 

 



Home

Folgen Sie uns

Besuchen Sie uns auf Facebook
 


Tel.-Hotline:

Vorwahl 01805
Ruf-Nr. 500108*

Mo 10-12 Uhr
Mo/Di 20-22 Uhr
Do/Fr 10-12 Uhr

(*0,14 €/Min.
aus dem dt.
Festnetz; max.
0,42 €/Min.
aus den dt.
Mobilfunknetzen)

Telefon-
Seelsorge

 
 
 
 
 
Vincent will meer
Kinofilm zum Tourette Syndrom
 
 
Links
 

© IVTS 2006 - 2012