3. Beantragung
und Umsetzung des Nachteilsausgleich
3.1. Allgemeine Tipps
Aufgrund
einschlägiger Erfahrungen aber auch Gesprächen
mit Verantwortlichen aus den Ministerien empfiehlt sich
folgende Vorgehensweise:
Im ersten Schritt ist das vertrauensvolle,
offene Gespräch mit dem Klassenlehrer und dem Schulleiter
zu empfehlen. Insbesondere sollten auch die aktuellen
Behandlungsmaßnahmen erläutert werden, um
aufzuzeigen, dass auch seitens der Eltern alles Mögliche
zur Verbesserung der Situation getan wird.
Bringen Sie Ideen und Vorschläge
ein. Fragen Sie nach Möglichkeiten, wie Sie bestmöglich
unterstützen können. Vermeiden Sie unbedingt
Konfrontation. Stellen Sie keine Forderungen. Das Gespräch
sollte zunächst dazu dienen, die Einstellung und
Bereitschaft zur Integration einschätzen zu können.
Vermeiden Sie Missstimmung. Sie verbaut
die Chancen einer späteren, einvernehmlichen Lösung.
Einvernehmen ist dabei ganz wichtig, denn eine von übergeordneten
Behörden verordnete Maßnahme führt nicht
zu einer dauerhaften Lösung. Im Gegenteil: Für
den betroffenen Schüler wird der Schulbesuch unter
Umständen zum Spießroutenlauf.
Um einen eigenen Eindruck der Klassensituation
zu gewinnen, dürfen Eltern nach Abstimmung mit
der Lehrkraft am Unterricht teilnehmen (hospitieren).
Hier kann auch die Unterrichtsteilnahme anderer Eltern
hilfreich sein, um Sichtweise eines Außenstehenden
zu erhalten.
Eltern dürfen außerdem in
Abstimmung mit der Lehrkraft und dem Sekretariat Einsicht
in Schulakten nehmen.
Es ist empfehlenswert, dass Eltern
bei der Erstellung der Antragsformulare tatkräftig
mitwirken, um den Lehrern möglichst wenig Aufwand
abzuverlangen. Dies setzt die Lehrer auch ein Stück
weit in Zugzwang, sich ihrerseits zu engagieren.
Haben Sie das Empfinden, dass der Schulleiter
nicht zur Beschulung bzw. Integration im Klassenverband
bereit ist, schlagen Sie die Überprüfung einer
Einzelbeschulung vor. Empfehlen Sie die Beteiligung
des zuständigen Schulpsychologen. Da Schulleiter
in der Regel eine Einzelbeschulung nur mit großem
organisatorischem Aufwand realisieren können, werden
sie „als kleineres Übel“ kreative Wege
suchen bzw. mitgehen, um eine Beschulung im Klassenverband
zu ermöglichen.
Haben Sie das Gefühl, dass alle Anstrengungen nicht
zur gewünschten Zusammenarbeit bzw. Unterstützung
des Kindes durch die Schulleitung führen, sollte
die übergeordnete Schulbehörde eingeschaltet
werden und ein Schulwechsel in Erwägung gezogen
werden.
3.2. Antragstellung
Für die Beantragung einer Einzelbeschulung, empfiehlt
sich folgende Vorgehensweise:
Die Schritte zur Antragstellung sollten
mit der Schulleitung umfassend abgestimmt und die Zuständigkeiten
eindeutig festgelegt werden (Festlegung: Wer macht Was?)
Ärztliches Attest / Stellungnahme besorgen, inkl.
einer Empfehlung für den Nach-teilsausgleich. Dabei
sollten die Inhalte und Formulierungen mit dem zuständigen
Arzt abgestimmt werden.
Empfehlenswert ist außerdem,
Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen
und auf Basis des ärztlichen Attests um eine Stellungnahme
zu bitten.
Der Schulleiter sollte bei der Formulierung des Antrags
bei der übergeordneten Behörde durch die Eltern
ggf. unterstützt werden.
Die übergeordnete Schulbehörde
wird einen Nachteilsausgleich in der Regel genehmigen,
da die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen
und den ärztlichen Attesten, insbesondere des Gesundheitsamtes,
kaum widersprochen werden kann.
Der Schulleiter muss im nächsten
Schritt im bewilligten Rahmen die Beschulung organisieren.
Spätestens nach Bewilligung des
Einzelunterrichts wird die Schulleitung nach krea-tiven
Wegen einer Beschulung im Klassenverband und den Dialog
bzw. die Zusammenarbeit mit den Eltern suchen.
Zu den notwendigen Maßnahmen
bei der Beschulung im Klassenverband gehört unbedingt
die Information der Mitschüler, Lehrer und Eltern
in angemessener Form, z.B. Information an einem Elternabend
und/oder bei einer Lehrerkonferenz.
Neben dem engen Kontakt zu den Lehrern,
z.B. durch regelmäßige Telefonate neben Besuch
bei den Elternabenden, ist der enge Kontakt zu Eltern
der Mitschüler, wichtig., um atmosphärische
Verstimmungen bzw. sozialen Sprengstoff in der Klasse
bzw. an der Schule rechtzeitig zu erkennen. Hier ist
an erster Stelle die Nutzung oder Initiierung eines
Elternstammtischs zu empfehlen.
Die Beantragung bzw. Gewährung
von Nachteilsausgleich auf Basis ärztlicher Atteste
steht den Schülern und Eltern zu!
Jegliche Verweigerung eines Schulleiters
trotz ärztlicher Befürwortung bzw. entsprechend
positiver Stellungnahme des Gesundheitsamtes muss die
übergeordnete Instanz ausräumen oder eine
Alternativ-Lösung realisieren.
Bei der Durchsetzung des Nachteilsausgleiches
ist "nur" Durchhaltevermögen der Eltern
gefragt.
Bei Verweigerung durch Schulen oder
gar Schulbehörden sollte das Kultus--ministerium
des Bundeslandes eingeschaltet werden.
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